Information zur Übernachtungssteuer (City Tax) Berlin
Die neue Übernachtungssteuer wird für Buchungen ab dem 1. Januar 2014 fällig, die private Übernachtungen betreffen. Wer schon vorher gebucht hat, muss die Übernachtungssteuer nicht bezahlen, auch wenn die Reise nach Berlin im Jahr 2014 erfolgt.
Die City Tax beträgt 5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises, ohne Umsatzsteuer und ohne Entgelte für andere Dienstleistungen wie Minibar, Sauna- und Wellnessbereich. Besteuert werden nur private Übernachtungen, begrenzt auf einen zusammenhängenden Übernachtungszeitraum von 21 Tagen.
Geschäftsreisende sind von der City Tax ausgenommen
Geschäftsreisende sind von der City Tax ausgenommen, müssen den beruflichen Reisezweck allerdings bis spätestens zur Abreise nachweisen können.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch die Übernahme der Rechnung durch den Arbeitgeber oder mit einem entsprechenden Schreiben der Firma. Genauere Informationen dazu findet man bei der
Senatsverwaltung für Finanzen .
PDF Downloads zur City Tax:
Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie sich direkt an den Berliner Senat wenden unter
+49 (0) 30 9024 26976 oder
poststelle@fa-marzahn-hellersdorf.verwalt-berlin.de sowie weitere Informationen unter
www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/nachrichten/artikel.6163.php einsehen.